VerschiedenesPages 1051, Language: GermanTiemann, S.Pflichten der Vertragszahnärzte: Gemäß Paragraph 95 Abs. 3 SGB V ist der Vertragszahnarzt zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet. In der letzten Ausgabe wurde bereits die wichtigsten Pflichten aufgezählt, die im Folgenden schwerpunktmäßig behandelt werden soll.
Keywords: Rechtsfragen, Vertragszahnärzte