PraxismanagementPages 747, Language: GermanLöhl, W.Auch heute noch weisen private Krankenversicherungen ihre Versicherten darauf hin, daß der Zahnarzt Anspruch auf Auslagen für zahntechnische Leistungen nur in Höhe der im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemäß § 88 SGB V vereinbarten bzw. festgesetzten Höchstpreise für zahntechnische Leistungen hat, bzw. schränken ihre Erstattung auf diese Preise ein. Es ist deshalb wichtig, sich mit diesem Thema noch einmal auseinanderzusetzen.
Keywords: Abrechnung