PraxismanagementPages 429-438, Language: GermanTaubenheim, LotharGesetzliche Vorgaben, z. B. des Medizinproduktegesetzes, und unternehmerischer Nutzen müssen nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern können sich auch wechselseitig ergänzen und stimulieren. Konkret schreibt das genannte Gesetz vor, dass die Anwendung und der Betrieb von Medizinprodukten zu dokumentieren sind, dass der Anwender, hier der Zahnmediziner, dafür verantwortlich ist und dass "Vorkommnisse" meldepflichtig sind. Die Gründe für eine möglicherweise zu erfüllende Gewährleistungspflicht für die erbrachten zahnmedizinischen Dienstleistungen können vielfältig sein, sie können ihre Ursache auch in den angewandten/verwendeten Materialien, den Medizinprodukten haben. Für Unternehmer in Industrie und Handel gehört die kaufmännische Organisation auch des Umgangs mit Produkten zu den "Basics", die inhaltlich im Handelsgesetzbuch (HGB) zu finden sind und in den Grundkursen der Betriebswirtschaft gelehrt werden. Diese kaufmännisch-organisatorischen Aspekte und die damit verbundenen Abläufe in der zahnärztlichen Praxis festzulegen, zu standardisieren, den Mitarbeitern/innen zu vermitteln und kontrolliert durchführen zu lassen, erfüllt gesetzliche Vorgaben und kann beträchtlichen betriebswirtschaftlichen. d. h. finanziellen Nutzen bedeuten.
Keywords: Medizinprodukte, Lieferanten, Einkauf, Eingangskontrolle, Materialerhaltung, Rückverfolgbarkeit, Mitarbeiterschulung