Pages 87-98, Language: GermanLudwig, ElmarKrankentransport-Richtlinie, § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGBVDie Verordnung von Beförderungsleistungen ist in der "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinie)" geregelt. Seit dem 05.05.2016 ist die Krankentransport-Richtlinie nicht mehr nur für den vertragsärztlichen, sondern auch für den vertragszahnärztlichen Bereich einheitlich und verbindlich geregelt. Mit Wirkung vom 01.01.2019 wurde eine Genehmigungsfiktion für bestimmte Fälle geschaffen. Mit Wirkung vom 01.04.2019 wurde das Formular "Muster 4" überarbeitet. Dieser Leitfaden wurde in Kooperation der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg erarbeitet und dient als praktische Orientierungshilfe für die Umsetzung der Verordnung von Beförderungsleistungen.