RECHTSFRAGENSeiten: 379-380, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoWenn ein Bild einer Mitarbeiterin gegen ihren Willen in einer Werbebroschüre verwendet wird, kann dies Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen. Das Arbeitsgericht Münster hat in einem Urteil vom 25.03.2021 (AZ 3 Ca 391/20) der Klägerin 5.000 EUR zugesprochen.