Das Extrahieren erhaltungswürdiger Zähne, ohne den Patienten die Möglichkeiten der Zahnerhaltung darzustellen, kann als gefährliche Körperverletzung gewertet werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in diesem Jahr entschieden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. März 2022, Az.: 1 Ws 47/22).