ÜbersichtenDOI: 10.3238/dzz.2015.0367Sprache: DeutschAl-Nawas, Bilal"Wäre es akzeptabel, dass aus dem Spülbecher der zahnärztlichen Behandlungseinheit Wasser von geringerer Qualität als der des Trinkwassers zur Verfügung steht?". Diese vermeintlich einfache Frage stellt bereits den Kernpunkt der Diskussion dar; auch wenn sich diese Frage als rhetorisch versteht, so muss klar sein: 1. Das Wasser in (und aus) der zahnärztlichen Behandlungseinheit stellt kein Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung dar, sondern es handelt sich um "Prozesswasser"; 2. Aufgrund der komplexen wasserführenden Systeme ist es technisch fast unmöglich in allen Fällen Trinkwasserqualität an den Auslässen der Behandlungseinheiten zu erhalten. Man kann daher sinnvoller formulieren, dass eine mikrobiologische "Unbedenklichkeit" dieses Wassers sicher sinnvoll ist. Dies wird auch darin deutlich, dass z.B. in den USA deutlich höhere Grenzwerte für die mikrobielle Belastung als in Deutschland vorgeschlagen werden. Die Lösung des Problems ist sicherlich auch technischer Natur und hat viel mit Konstruktions- und Installationsbedingungen der Behandlungseinheit zu tun, die der Zahnarzt kaum direkt beeinflussen kann; dennoch bleibt die Verantwortung letztlich beim Betreiber, denn beim Zahnarzt "hängen".
Schlagwörter: Wasser, zahnärztliche Behandlungseinheit, Leitlinie, Kontamination