Im (zahn)ärztlichen Praxisalltag kommt dem Aufklärungsgespräch und dem Einholen der Einwilligung vor Medikamentengabe oder einem operativen Eingriff nicht immer das Gewicht zu, das die Gesetzgebung und die gute klinische Praxis verlangen. Die medikolegalen Konsequenzen einer ungenügenden Aufklärung können drastisch sein und sind nicht allen Behandlern vollumfänglich bewusst. Die Streitfälle, die auch auf einer ungenügenden Aufklärung basieren, nehmen in den jeweiligen Statistiken einen bemerkenswerten Anteil ein. Aufklärung, Einwilligung und die entsprechende Dokumentation dienen nicht nur der Rechtssicherheit, sondern sind wesentliche Pfeiler eines belastbaren Behandlungsvertrags.
Manuskripteingang: 15.03.2023, Manuskriptannahme: 25.04.2023
Schlagwörter: Aufklärung, „Informed consent“, Einwilligung, Rechtswirksamkeit