Bei Autoimmunerkrankungen, wie dem oralen Lichen ruber planus, ist eine suffiziente, prothetische Versorgung ohne Zahnimplantate oft nicht realisierbar. Aufgrund der extremen Vulnerabilität der Mundschleimhaut sollte die Indikation für eine Implantatversorgung vor allem zur Tegumententlastung erwogen werden, Eine interdisziplinäre Planung zwischen Prothetiker und Chirurg ist erforderlich, um für den Patienten eine individuelle, schleimhautentlastende Behandlung zu realisieren. Implantate bei Patienten mit Immundefiziten haben somit bei strenger Indikationsstellung ihre Berechtigung und können zu einer Rehabilitation der physiologischen Kaufunktion, einer erhöhten Lebensqualität und einem positiven Einfluss auf den allgemeinen Gesundheitszustand führen.
Schlagwörter: oraler Lichen planus, Implantat, Mundschleimhauterkrankungen