Bei gefäßbezogenen Fehlbildungen des Gesichts- und Halsbereiches, wie die venösen Malformationen, kann eine rein schleimhautgetragene Prothetik oftmals nicht toleriert werden. Implantatgetragene Versorgungen sind daher die einzige Möglichkeit diese Patienten funktionell und ästhetisch zufriedenstellend zu versorgen. Der vorliegende Fall beschreibt eine Patientin mit einer ausgedehnten venösen low-flow Malformation im Bereich der rechten Wange und des rechten Oberkiefers. Auf drei Implantaten konnte eine steggetragene Prothese verankert werden, die die Schleimhaut kaum belastet.
Schlagwörter: venöse Malformationen, Implantate, Prothetik