Einführung: Nationale sowie internationale Fachgesellschaften und Behörden haben Handlungsempfehlungen zur Infektionsprävention während der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Ziel dieser Arbeit ist es, zahnmedizinisch relevante Handlungsempfehlungen zusammenzustellen sowie eine Synthese der genannten Maßnahmen zu erstellen. Ausgehend von den bisherigen Handlungsempfehlungen zur COVID-19-Pandemie sollen Empfehlungen für zukünftige Pandemien durch (unbekannte) respiratorisch übertragene Erreger gewonnen und für praktisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte zugänglich gemacht werden.
Methode: Zahnmedizinisch relevante Handlungsempfehlungen zur Infektionsprävention während der COVID-19-Pandemie (Leitlinien, Empfehlungen, Leitfäden und Standardvorgehensweisen) nationaler sowie internationaler Fachgesellschaften/Behörden wurden im Januar 2024 identifiziert und die enthaltenen Präventionsmaßnahmen extrahiert. Einschlusskriterium war eine Publikation in deutscher oder englischer Sprache. Die Empfehlungen wurden gegliedert in (1) Basismaßnahmen ohne Pandemielage, (2) Maßnahmen für Patientinnen und Patienten ohne Erkrankungsverdacht während der COVID-19-Pandemie und (3) Maßnahmen für Patientinnen und Patienten mit bestätigter COVID-19-Erkrankung oder konkretem Erkrankungsverdacht.
Ergebnisse: Acht Handlungsempfehlungen (fünf nationale, drei internationale) wurden identifiziert und eingeschlossen. In Ergänzung zu den Basismaßnahmen wurden für die zahnmedizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten ohne Erkrankungsverdacht während der COVID-19-Pandemie mehrheitlich eine (Telefon-)Anamnese zur Triage, ein regelmäßiger Austausch der Raumluft in der Praxis, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch Patientinnen und Patienten bis zur Behandlung, die Durchführung einer antiseptischen Mundspülung sowie die Verwendung einer hochvolumigen Absaugung empfohlen. Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit bestätigter COVID-19-Erkrankung oder konkretem Erkrankungsverdacht wurde darüber hinaus mehrheitlich eine zeitliche/räumliche Trennung dieser Patientinnen und Patienten empfohlen. Zudem sollten Aerosol generierende Tätigkeiten vermieden werden und das zahnärztliche Team sollte FFP2-/FFP3-Masken tragen.
Schlussfolgerung: Für die zahnmedizinische Behandlung während zukünftiger Pandemien mit zunächst unbekanntem respiratorisch übertragenem Erreger können die identifizierten und im Kontext der COVID-19-Pandemie mehrheitlich genannten Maßnahmen zur Anwendung kommen. Durch eine bessere Vorbereitung lassen sich effektive Schutzmaßnahmen schneller und zielgerichteter etablieren. Zudem ließen sich möglicherweise unnötige bzw. ineffektive Maßnahmen sowie Einschränkungen bei der zahnmedizinischen Versorgung vermeiden und Kollateralschäden reduzieren.
Schlagwörter: COVID-19, Handlungsempfehlungen, Pandemie, respiratorischer Übertragungsweg, SARS-CoV-2