SonstigesSeiten: 1091, Sprache: DeutschTiemann, S.Dank der sogenannten Putzfrauen-Affäre des mittlerweile zurückgetretenen Bundesverkehrsministers Krause ist noch einmal in Erinnerung gerufen worden, daß auch ein Arbeitgeber durchaus finanzielle Zuwendungen vom Arbeitsamt erwarten kann. Rechtsgrundlage ist das sogenannte Arbeitsförderungsgesetz (AFG). Im Folgenden soll einmal kurz umrissen werden, welche Hilfestellungen und Zuwendungen gegebenenfalls auch ein Zahnarzt als Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann.
Schlagwörter: Rechtsfragen, AFG, Putzfrauen-Affäre