PraxismanagementSeiten: 1407, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoSeit dem Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) vom 21. Dezember 1992 ist umstritten, ob freiwillig versicherten Mitgliedern und ihren Familienangehörigen ein Kostenerstattungsanspruch auch dann zusteht, wenn die Versicherten Leistungen von Ärzten und Zahnärzten in Anspruch nehmen, die nicht oder nicht mehr an der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen.
Schlagwörter: Rechtsfragen, Kostenerstattung, Familie