PraxismanagementSeiten: 1143, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDie Frage, ob der Vertragszahnarzt verpflichtet ist, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Behandlungsunterlagen herauszugeben, ist nach wie vor offen. Hierzu hat auch eine neuerliche Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 15.11.1995 (6 Rka 17/95) keine Klärung herbeiführen können. In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Krankenkasse gegen eine KZV geklagt. Diese hatte ihre Mitglieder dahingehend informiert, daß keine Behandlungsunterlagen zwecks Begutachtung oder Beratung der Krankenkassen an den MDK herausgegeben werden sollten.In der Urteilsbegründung hat das BSG offengelassen, ob der Vertragszahnarzt verpflichtet ist, dem MDK Behandlungsunterlagen herauszugeben. Diese Frage war in dem betreffenden Fall nicht entscheidungserheblich.
Schlagwörter: Rechtsfragen, Herausgabe von Behandlungsunterlagen, MDK