PraxismanagementSeiten: 1033, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoBittet ein Zahnarzt eine Helferin zu einem Vorstellungsgespräch, so hat er grundsätzlich die ihr entstehenden notwendigen Auslagen und Verdienstausfälle zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn ein Arbeitsverhältnis mit der Bewerberin später nicht zustande kommt. Dabei ist unerheblich, ob die Ursache für das Nichtzustandekommen des Arbeitsverhältnisses bei dem Zahnarzt oder bei der Helferin liegt.
Schlagwörter: Rechtsfragen, Bewerbungskosten, Vorstellungsgespräch, Helferin, Ersatz