PraxismanagementSeiten: 1061, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDie Frage, ob Zahnärzte, die ein Radiogerät in ihrer Praxis haben, Gebühren an die GEMA entrichten müssen, ist nach wie vor umstritten. Daran ändert auch die neuste Rechtsprechung des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 23.04.1998, Az. 29 C 62/98) nichts.
Schlagwörter: Rechtsfragen