ProthetikSeiten: 613-621, Sprache: DeutschRinke, Sven/Fischer, CarstenVollkeramische Frontzahnrestaurationen sind mittlerweile eine wissenschaftlich anerkannte und in der Praxis etablierte Versorgungsform. Mit der Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) konnten für die Abrechnung dieser Versorgungen einige Klarstellungen erreicht werden. Aufgrund der in weiten Bereichen der GOZ fehlenden Anpassung des Punktwertes ist jedoch zum Erzielen einer dem Aufwand entsprechenden Vergütung weiterhin eine Ausschöpfung des vom Gesetzgeber vorgegebenen Gebührenrahmens unerlässlich (1- bis 3,5-facher Satz). Der korrekten Dokumentation der Behandlung mit einer Begründung der erforderlichen Überschreitung des 2,3-fachen Satzes kommt daher bei der Abrechnung prothetischer Leistungen auch unter den Bedingungen der GOZ 2012 eine zentrale Bedeutung zu.
Schlagwörter: Vollkeramik, Frontzahnversorgung, Abrechnung, GOZ 2012, Begründung Steigerungsfaktor