Seiten: 621-623, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoBefristete Arbeitsverträge werden immer mehr zur Regel, unbefristete Festanstellungen eher zur Ausnahme. Doch einem befristeten Arbeitsvertrag sind auch Grenzen gesetzt. Wenn z. B. ein Arbeitgeber befristet beschäftigte Arbeitnehmer ständig und in erheblichem Umfang auf Dauerarbeitsplätzen einsetzt, verstoßen diese Kettenbefristungen gegen das EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 14.09.2016 in der Rechtssache López (Az.: Rs. C-16/15) entschieden.