Seiten: 644-645, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoIn einem Arbeitszeugnis muss eine aussagekräftige Beschreibung der Aufgaben des Arbeitnehmers enthalten sein sowie eine Bewertung der Leistungen. Als Abschluss wird zumeist eine warmherzige Bedauerns- und Wunschformel angefügt. Zudem sollte das Datum der Ausstellung des Zeugnisses der Ausscheidenstag sein, d. h. der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.