Seiten: 433-435, Sprache: DeutschKraus, GuidoImmer wieder erheben Patienten den Vorwurf, dass sie nicht hinreichend über die zahnärztliche Behandlung aufgeklärt wurden. Bestätigt sich ein solcher Vorwurf, kann dies gravierende Folgen haben, da nur, wenn der Zahnarzt seiner Aufklärungspflicht nachgekommen ist, auch eine wirksame Einwilligung des Patienten zum Eingriff vorliegt. Ohne eine solche Einwilligung ist - auch wenn der Zahnarzt lege artis handelte - eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches gegeben.