Seiten: 155-163, Sprache: Englisch, DeutschRaff, AlexanderDie Weiterentwicklung der fachlichen Grundlagen der Funktionsdiagnostik betrifft häufig auch neue diagnostische instrumentelle Verfahren. Ein Beispiel hierfür sind die Indikatorschienen zur visuellen Analyse okklusaler Parafunktionen. Diese wurden entwickelt, um die Intensität und Verteilung von Zahnkontakten im Verlauf der Tragedauer aufzuzeichnen und später objektiv visuell auswertbar zu machen. Die in der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte aufgeführten Leistungen sind 2012 bei der GOZ-Reform im Bereich der Funktionsdiagnostik im Vergleich zu der Vorgängerversion aus dem Jahr 1988 fast unverändert geblieben. Da Zahnärzte in Deutschland nach dem Zahnheilkundegesetz verpflichtet sind, die Zahnheilkunde nach aktuellem Stand der Wissenschaft auszuüben, wäre das allein mit den in der mithin inhaltlich veralteten Gebührenordnung katalogisierten Leistungen nicht möglich. Der Gesetzgeber hat dafür in der neuen GOZ die Möglichkeit verankert, nicht im Leistungskatalog enthaltene selbstständige Leistungen entsprechend nach Art, Kosten- und Zeitaufwand und Schwierigkeit vergleichbarer Leistungen abzurechnen ("Analogleistungen"). Der vorliegende Beitrag schildert am Beispiel der Diagnostikschienen und ihrer Auswertung die gebührenrechtlichen und fachlichen Hintergründe sowie die Konsequenzen für die Umsetzung in der Praxis.
Schlagwörter: kraniomandibuläre Dysfunktion (CMD), okklusale Parafunktionen, Indikatorschienen, Gebührenordnung, GOZ, Analogberechnung