Seiten: 45-46, Sprache: DeutschNeumann, MelanieDie Aufklärungspflicht war schon lange eine Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag, doch das Patientenrechtegesetz hat sie nun in § 630e BGB schriftlich fixiert. Vermutlich werden weder Sie noch Ihre Mitarbeiter/innen Lust haben, sich intensiver mit einem Gesetzestext auseinanderzusetzen. In diesem Fall lohnt sich der Blick ins Gesetz für Sie jedoch tatsächlich, denn der Gesetzgeber hat hier sehr ausführlich und auch für Laien verständlich aufgeführt, worauf es im Hinblick auf eine korrekte Aufklärung ankommt.