Die endodontische Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung wurde mit Einführung des neuen BEMA zum 1. Januar 2004 teilweise eingeschränkt. Der Artikel gibt – in Fortsetzung des Quintessenzartikels „Abrechnung moderner endodontischer Behandlungen aufwandsgerecht gestalten“ – eine Übersicht, welche konkreten Richtlinien und Vorgaben bei Behandlungen von gesetzlich versicherten Patienten zu beachten sind. Mögliche private Zusatzleistungen werden in diesem Zusammenhang ebenfalls aufgezeigt.
Manuskripteingang: 16.11.2021, Annahme: 16.12.2021
Keywords: Abrechnung, BEMA, GKV, GOZ, Endodontie