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Seit dem 25. Mai dieses Jahres gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bzw. das deutsche Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU), das Nachfolgegesetz des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Unsicherheiten bei Praxisinhabern und deren Mitarbeitern bezüglich des richtigen Umgangs und Umsetzungsschwierigkeiten mit den neuen Bestimmungen prägen den momentanen Praxisalltag. In zahlreichen Foren, Facebook-Gruppen und anderen Medien kursieren gefährliche Halbwahrheiten, Missinterpretationen und haarsträubende Behauptungen zu den aktuellen Datenschutzvorschriften. Der Beitrag vermittelt ein kompakt zusammengefasstes Update mit praktischen Tipps aus einer praxisorientierten Perspektive.
Arbeiten in einer Praxis auf allen Ebenen Menschen, die interessiert und engagiert sind und von Anfang bis Ende mitdenken, dann entstehen viele Probleme in Zeiten eines Umbruchs erst gar nicht. Digitalisierungsprojekte wurden beispielsweise schon vor Jahren initiiert und problemlos durchgezogen. Warum? Weil man es damals schon für nötig befand. Weil es einfach an der Zeit dafür war. Und weil alle Beteiligten das erkannt und mitgezogen haben.
Wo liegen die Gefahren? Welche Prinzipien gelten? Was ist in der Praxis zu beachten?
So hilfreich verschiedene Röntgentechniken sind, provozieren sie doch immer wieder Fragen zum Strahlenschutz für Patienten und Personal. Ganz darauf verzichten kann man nicht, denn ohne bildgebende Verfahren kommt die moderne Zahnmedizin in Diagnostik und Behandlung schlicht nicht mehr aus. Intraorale Kleinbildaufnahmen, Orthopantomographie (OPG) und zunehmend digitale Volumentomografie (DVT) - als dreidimensionale Unterstützung in Chirurgie, Implantologie und Endodontologie - gehören zum Standard. Das sind schon mal gute Gründe, das Thema Röntgen und Strahlenschutz genau zu durchleuchten.
Röntgenaufnahmen stellen heute im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung einen unverzichtbaren Bestandteil der zahnärztlichen Diagnostik dar. Als bildgebendes Verfahren ermöglicht die Röntgendiagnostik die Darstellung pathologischer Veränderungen, bestätigt Befunde oder schließt sie aus. Sie dient als Entscheidungshilfe und nimmt Einfluss auf die therapeutische Versorgung. Die Abwägung für oder gegen eine systematische PAR-Therapie, der Erhalt von Zähnen, die Versorgung mit Zahnersatz sowie die Früherkennung von Karies sind ganz eng mit der Röntgendiagnostik verbunden, vielfach hängen sie sogar davon ab.
Die Neuversorgung von Implantatkonstruktionen rückt immer mehr in das Arbeitsfeld des alltäglichen Praxiserlebens. Die Versorgung mit Implantaten selbst ist in über 30 Jahren mittlerweile eine etablierte und mit viel Routine versehene Technik und hat schon lange Einzug in die zahnärztliche Standardversorgung gehalten. Anfänglich noch mit großer Skepsis und Ausgrenzung seitens der GKV versehen, haben mit der Einführung des Festzuschusssystems 2005 Patienten in vielen prothetischen Konstellationen Anspruch auf eine Bezuschussung auch der Suprakonstruktionen.
Parents have many questions when it comes to their children's teeth and oral hygiene. We have prepared several questions and answers. Words are missing in the text. Please fill in the correct word to complete the sentence from the box below.
Die 38. Internationale Dental-Schau in Köln vom 12.-16. März 2019 wurde zu Recht bereits im Vorfeld als "zukunftsweisende Leitmesse der Dentalbranche" bezeichnet. Im folgenden Beitrag werfen wir einen kleinen Blick zurück auf das Großereignis im März.
Seit Beginn der Menschheitsgeschichte wird Mundhygiene in verschiedenen Kulturkreisen praktiziert. In der Steinzeit erfolgte die Zahnreinigung mittels sogenannter Kauhölzer. Im alten Ägypten wurde etwa die "Waschung des Mundes" mit dem Saft zerriebener Minze angeordnet. Auch in der Antike wurde Zahnpflege betrieben: Bereits um 400 v. Chr. empfahl Hippokrates die Zahnpflege als Prophylaxe. Im mittelalterlichen Europa gingen Zahnschmerz-Geplagte zum "Zahnbrecher". Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit den Anfängen der modernen Medizin wurde das Zeitalter der Prophylaxe eingeläutet.
Eine Vielzahl von Pflichtverstößen eines Arbeitnehmers, die jeweils gesondert nicht für eine Kündigung ausreichen, können nicht ohne Weiteres aufsummiert und als Gesamtverstoß gewertet werden. Ein solcher Gesamtverstoß erfordert eine gesonderte Abmahnung, ohne die eine Kündigung unwirksam ist. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln mit Urteil vom 6. September 2018 - Az.: 6 Sa 64/18 - entschieden.