VerschiedenesPáginas 183, Idioma: AlemánDornbusch, H.-L.Zahnärzte, die Renten aus der gesetzlichen Renteversicherung, aus der berufsständischen Versorgung, aus privaten Lebens- und Unfallversicherungen und/oder aus dem Verkauf ihrer Praxis beziehen, müssen nur einen Teil ihrer Rente versteuern.
Palabras clave: Steuerrecht, Einkommensteuer, Renten