VerschiedenesPáginas 1051, Idioma: AlemánTiemann, S.Pflichten der Vertragszahnärzte: Gemäß Paragraph 95 Abs. 3 SGB V ist der Vertragszahnarzt zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet. In der letzten Ausgabe wurde bereits die wichtigsten Pflichten aufgezählt, die im Folgenden schwerpunktmäßig behandelt werden soll.
Palabras clave: Rechtsfragen, Vertragszahnärzte