OriginalarbeitSprache: DeutschBei einer 67jährigen Patientin wurde im Rahmen der Erweiterung einer jahrelang beschwerdefrei getragenen Oberkiefer-Teilprothese eine nickelhaltige Retentionsschlaufe an die Kobalt-Chrom-Molybdän-Metallbasis gelötet. In der Folge kam es zu lokalisierten allergischen Symptomen. Es fanden sich an der Lotstelle massive Korrosionserscheinungen. Nach Beseitigung der korrosionsverursachenden Faktoren und Wiedereingliederung der Prothese verschwanden die allergischen Symptome, obgleich im Epikutantest eine Allergie gegen Kobalt festgestellt worden war. Der Fall unterstützt einerseits die in der Literatur beschriebene gute Korrosionsfestigkeit und Verträglichkeit von Co-Cr-Mo-Legierungen sowie deren Beeinträchtigung durch Ver- bzw. Bearbeitungsfehler und gibt andererseits ein Beispiel dafür, wann berechtigterweise von einer Allergie gesprochen werden kann. Entgegen einer häufig zu beobachtenden Tendenz, den Allergiebegriff undifferenziert auf unklare Beschwerden auszuweiten, sollte die Diagnose Allergie klinisch entsprechend faßbaren Situationen vorbehalten bleiben.