OriginalarbeitSprache: DeutschÄsthetische Aspekte spielen in der Zahnheilkunde eine zunehmend stärkere Rolle. Sie unterliegen selbstverständlich den gleichen rechtlichen Implikationen und Kautelen wie alle übrigen zahnärztlichen Maßnahmen. Dabei sind weniger die bisweilen fragliche medizinische Indikation oder ein zweifelhaftes Behandlungsergebnis der haftungsrechtliche Dreh- und Angelpunkt ästhetischer bzw. kosmetischer Eingriffe als vielmehr die Frage der rechtswirksamen Einwilligung des Patienten nach zutreffender und ausreichender Aufklärung, die sich auch auf wirtschaftliche Aspekte, wie Kostenübernahme, beziehen sollte und außerdem rechtzeitig erfolgen muß.