Schnarchen kann sowohl für den Schnarchenden als auch für dessen Bettpartnerin bzw. Bettpartner zu einer Reduktion der Lebens- und Schlafqualität führen. Da Schnarchen als isoliertes Phänomen keine Gesundheitsgefährdung verursacht, ist eine Therapie nur bei einem Behandlungswunsch vonseiten des Betroffenen indiziert. Bei Verdacht auf eine obstruktive Schlafapnoe (OSA) oder bei kardiovaskulären Komorbiditäten ist eine diagnos-tische Abgrenzung zu anderen schlafbezogenen Atmungsstörungen erforderlich. Diagnosestellung und Therapie sollten anhand aktueller Standards und leitliniengerecht erfolgen. Als konservative Behandlungsmöglichkeiten sollten Lebensstiländerungen wie eine Gewichtsreduktion und der Alkohol- und Nikotinverzicht empfohlen werden. Weiterhin ist bei jeweils geeigneten Betroffenen ein Therapieversuch mithilfe einer Lagetherapie sowie eine Therapie mit Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) möglich. Als chirurgische Therapieoptionen sollten insbesondere geringinvasive Verfahren in Betracht gezogen werden.
Manuskripteingang: 16.02.2023, Manuskriptannahme: 30.03.2023
Schlagwörter: Schnarchen, obstruktive Schlafapnoe (OSA), Unterkieferprotrusionsschiene (UPS), Polygrafie, Leitlinie