Seiten: 157-163, Sprache: DeutschHaffner, Cornelius / Ludwig, Elmar / Nitschke, InaGesetzliche Neuregelungen in den Jahren 2013 bis 2018Im Jahr 2010 entwickelten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unter Einbeziehung der betroffenen wissenschaftlichen Fachgesellschaften das Konzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter". Sehr dezidiert waren die mangelhafte Versorgung und die besonderen Bedürfnisse dieser wachsenden Patientengruppe dargestellt und Versorgungsansätze - vor allem in der mobilen Betreuung - aufgezeigt worden. Bereits im Vorfeld war die Politik sensibilisiert und für eine parteiübergreifende Unterstützung geworben worden. Im Jahr 2012 reagierte der Gesetzgeber und förderte mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) und in der Folge mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) auch die aufsuchende, zahnärztliche Betreuung, sowohl der ambulant wie auch der stationär Pflegebedürftigen, um die offensichtliche Versorgungslücke zu schließen.
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) und hier dem § 22a SGB V wurden mit Wirkung ab dem 01. Juli 2018 bereits bestehende Leistungen weiterentwickelt und deren Erbringbarkeit ist seitdem nicht mehr nur auf stationäre Pflegeeinrichtungen in Verbindung mit einem Kooperationsvertrag beschränkt. Zudem konnte für den Kreis der Anspruchsberechtigten auch eine Zahnsteinentfernung kalenderhalbjährlich zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erreicht werden. Eine Richtlinie und die in der Folge möglichen neuen Leistungen wurden im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verhandelt und schließlich konsentiert.