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Die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der aufsuchenden Betreuung im ambulanten und stationären Bereich muss auch unter dem Aspekt einer ausreichenden Hygiene kritisch hinterfragt werden. Das in den letzten Jahren immer wieder geäußerte Vorurteil jedoch, die aufsuchende Betreuung sei alleine schon aus hygienischer Sicht abzulehnen, ist definitiv falsch.
Die aufsuchende zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen bedeutet für die vertragszahnärztliche Tätigkeit in der eigenen Praxis eine enorme Herausforderung. Dies gilt insbesondere für die Versorgung von ambulant Betreuten, weil hier meist nur ein Patient betreut werden kann und der Aufwand - auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten - kritisch betrachtet werden muss.
Aufgrund des Einflusses der Mundgesundheit auf die allgemeine Lebensqualität ist es notwendig, dass in jedem Alter, unabhängig von seinen soziodemografischen Eckpunkten und seiner Lebenssituation, jeder Mensch einen guten Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung erhält. Dies ist heute jedoch noch nicht in allen Bereichen der zahnmedizinischen Betreuung umgesetzt. Die Zahnzahlen bzw. die Höhe der Zahnlosigkeit zeigen, dass in den Pflegeeinrichtungen die Mundgesundheit schlechter ist im Vergleich zu Menschen ohne Pflegebedarf1. Eine zufriedenstellende Mundhygiene scheint weder bei den zu Hause lebenden fitten Senioren, noch bei den gebrechlichen und fast gar nicht bei den ambulanten sowie bei den stationär Pflegebedürftigen zurzeit vollständig umgesetzt zu sein.
Gesetzliche Neuregelungen in den Jahren 2013 bis 2018
Im Jahr 2010 entwickelten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unter Einbeziehung der betroffenen wissenschaftlichen Fachgesellschaften das Konzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter". Sehr dezidiert waren die mangelhafte Versorgung und die besonderen Bedürfnisse dieser wachsenden Patientengruppe dargestellt und Versorgungsansätze - vor allem in der mobilen Betreuung - aufgezeigt worden. Bereits im Vorfeld war die Politik sensibilisiert und für eine parteiübergreifende Unterstützung geworben worden. Im Jahr 2012 reagierte der Gesetzgeber und förderte mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) und in der Folge mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) auch die aufsuchende, zahnärztliche Betreuung, sowohl der ambulant wie auch der stationär Pflegebedürftigen, um die offensichtliche Versorgungslücke zu schließen.
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) und hier dem § 22a SGB V wurden mit Wirkung ab dem 01. Juli 2018 bereits bestehende Leistungen weiterentwickelt und deren Erbringbarkeit ist seitdem nicht mehr nur auf stationäre Pflegeeinrichtungen in Verbindung mit einem Kooperationsvertrag beschränkt. Zudem konnte für den Kreis der Anspruchsberechtigten auch eine Zahnsteinentfernung kalenderhalbjährlich zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erreicht werden. Eine Richtlinie und die in der Folge möglichen neuen Leistungen wurden im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verhandelt und schließlich konsentiert.
Die Zahnärztekammer Hamburg ist eine vergleichsweise kleine Zahnärztekammer mit ca. 2.062 behandelnd tätigen Zahnärzten und insgesamt 2.285 Mitgliedern. Als Stadtstaat hat Hamburg besondere Verhältnisse und nicht die Probleme von Flächenstaaten mit Gebieten, in denen nur sehr wenig Einwohner wohnen. Und trotzdem sind viele Probleme der zahnmedizinischen Betreuung von Pflegebedürftigen in den Bundesländern ähnlich.
Seiten: 169-189, Sprache: Deutschvan der Heiden, Elena / Ludwig, Elmar / Nitschke, Siri / Haffner, Cornelius / Bleiel, Dirk / Stillhart, Angela / Nitschke, Ina
Die Situation der Ausbildung im Fach Seniorenzahnmedizin im Zahnmedizinstudium stand im Mittelpunkt des Zweiten Tags der Lehre, zu dem die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin e. V. (DGAZ) ins Evangelische Geriatriezentrum zu Berlin am 15. Oktober 2018 eingeladen hatte. Vertreter von zehn deutschsprachigen Hochschulen waren dieser Einladung gefolgt. Unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Benz (Vizepräsident der DGAZ) und Prof. Dr. Ina Nitschke, MPH, (Präsidentin der DGAZ und Leiterin der Seniorenzahnmedizin an der Universität Leipzig) tauschten sich die Anwesenden über Aktivitäten an ihrer Universität und über Einschränkungen und Wünsche zum Fach Seniorenzahnmedizin an den Hochschulstandorten aus.