OriginalarbeitSprache: DeutschDie Behandlungsplanung hat die gleiche, wenn nicht sogar eine höhere Bedeutung als die Behandlung selbst. Allein am Beispiel der Qualitätssicherung wird deutlich, daß die Organisationsstrukturen zur Erreichung eines bestimmten Behandlungszieles wichtiger sind als einzelne Therapieergebnisse. Eine Behandlungsplanung erfordert die Definition eines konkreten Behandlunszieles. Als umfassendstes Behandlungsziel ist die Erhaltung aller oralen Strukturen, also eine Gesamtsanierung, zu nennen. Verwendete Therapiemethoden müssen wissenschaftlich gesichert sein. Zur Erreichung des genannten Behandlungszieles ist ein standardisierter Gesamtbehandlungsplan erforderlich, der aus insgesamt 6 Phasen mit verschiedenen Einzelschritten besteht. In der Ausführung muß der Gesamtbehandlungsplan patientenbezogen variabel sein. Entsprechend wird dieser nicht immer im ganzen Umfang realisiert. Schwierige Krankheitsbilder bedürfen einer interdisziplinären Zusammenarbeit.