OriginalarbeitLanguage: GermanDas Ziel dieser Studie war, die Schmelzhaftung von Kompomer-Füllungsmaterialien in Abhängigkeit von der Dauer der Schmelzätzung zu untersuchen. Für die beiden Kompomere Compoglass#174 und Dyract#174 wurden jeweils 45 Kronen frisch extrahierter Rinderschneidezähne in Autopolymerisat eingebettet und die labiale Schmelzoberfläche plangeschliffen. Die Oberflächen von jeweils 15 Prüfkörpern wurden für 20 s, die Oberflächen von jeweils 15 weiteren Prüfkörpern wurden für 40 s mit 37%iger Phosphorsäure geätzt. Jeweils 15 Prüfkörper wurden nicht vorbehandelt. Die Kompomere wurden nach Applikation der zugehörigen Haftmittel (SCA und PSA) mit durchsichtigen zylindrischen Formen auf die Zahnoberfläche aufgebracht, für jeweils 60 s lichtgehärtet und fünf Tage in destilliertem Wasser gelagert. Abschließend wurden die Prüfzylinder in einer Universalprüfmaschine abgeschert und die Haftung ermittelt. Nach einer Ätzzeit von 0, 20 und 40 s ergab sich eine Schmelzhaftung von 6,9, 22,4 und 18,1 N/mm² für Dyract. Compoglass zeigte sowohl am nicht geätzten Schmelz als auch am geätzten Schmelz signifikant höhere Haftwerte als Dyract. Compoglass und Dyract wiesen mit Schmelzätztechnik signifikant höhere Haftwerte auf als ohne Schmelzätztechnik. Die Schmelzätzung von 20 s führte bei beiden Kompomeren zu ähnlich hohen Haftwerten im Vergleich zur Schmelzätzung von 40 s. Sowohl bei Compoglass als auch bei Dyract ließen sich nach 20 s Schmelzätzung mehr kohäsive Brüche im Füllungsmaterial nachweisen als nach 40 s Ätzdauer. Um auch klinisch eine gute Schmelzhaftung zu erzielen, sollten beide Materialien mit Schmelzätztechnik angewendet werden. Dabei ist eine Schmelzätzung für 20 s ausreichend.