VerschiedenesPagine 183, Lingua: TedescoDornbusch, H.-L.Zahnärzte, die Renten aus der gesetzlichen Renteversicherung, aus der berufsständischen Versorgung, aus privaten Lebens- und Unfallversicherungen und/oder aus dem Verkauf ihrer Praxis beziehen, müssen nur einen Teil ihrer Rente versteuern.
Parole chiave: Steuerrecht, Einkommensteuer, Renten