PraxismanagementPagine 1147, Lingua: TedescoDornbusch, H.-L.Der bisher bei der Lohnsteuerpauschalierung angewendete Steuersatz von 25 % bleibt auch 1996 maßgebend. Der für Teilzeitbeschäftigte besonders bedeutsame Pauschsteuersatz von 15 % aber wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1996 auf 20 % erhöht und gleichzeitig die Pauschalierung für denjenigen Arbeitnehmer ausgeschlossen, der bei demselben Arbeitgeber für eine andere Beschäftigung normalbesteuerten Arbeitslohn bezieht.
Parole chiave: Steuerrecht, Lohnsteuerpauschalierung, Teilzeitbeschäftigte