Pagine 285-286, Lingua: TedescoZurstraßen, ArnoVerlässt eine Mitarbeiterin die Praxis, hat sie einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Beim Ausstellen des Zeugnisses lauern einige Fettnäpfchen auf die Praxisleitung, die sogar vor dem Arbeitsgericht enden können.