Zahnlücken, so heißt es seit Menschengedenken, sind abstoßend und beeinträchtigen die Attraktivität einer Person. Dabei war es gleichgültig, ob es sich um Lücken durch Zahnausfall oder um die Lücke zwischen den beiden Schneidezähnen, das Diastema (wörtlich: Zwischenraum, lat. Margo interalveolaris), handelt. Lücken entstehen auch bei Nichtanlage eines Zahns oder beim sog. Zapfenzahn, der Missbildung eines Zahns. Das Lückengebiss, so war die Maxime von Zahnärzten wie Patienten, muss, weil es den idealen Reihenschluss der Zähne gefährdet und damit die Kaufunktion beeinträchtigt, kieferorthopädisch reguliert werden. Im Zeitalter der Veneers, Implantate oder der dentinadhäsiven Technik kamen weitere Möglichkeiten zum Lückenschluss hinzu. Nur die Zahnlücken beim Wechselgebiss der Kinder werden durchweg toleriert, ja auch als besonderer Reiz von Kindergesichtern geschätzt, allerdings in der festen Erwartung auf einen künftigen Reihenschluss im erwachsenen Gebiss.