OriginalarbeitLanguage: GermanDie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegte Reform des Hochschuldienstrechts hat als Ziel definiert, die Leistungs- und Innovationsfähigkeit des deutschen Wissenschafts- und Forschungssystems zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschul- und Forschungslandschaft im internationalen Vergleich zu sichern. Die Bundesregierung will die Juniorprofessur einführen, die an Stelle des bisherigen Habilitationsverfahrens treten soll und nach Ablauf von zehn Jahren auch als einziger Weg zu einer Professur gedacht ist. Kann nun eine solche Umstrukturierung für neuen Schwung und mehr Effizienz in unserem universitären System sorgen und muss die Habilitation tatsächlich als Hindernis für wissenschaftlichen Fortschritt und Internationalität angesehen werden? Die Diskussion gerade um die faktisch beabsichtigte Abschaffung der Habilitation wird aus der Sicht der unterschiedlichen Fachrichtungen sehr kontrovers und bisweilen auch polemisch geführt. Gründe, ein neues Konzept vorzulegen, waren vor allem das hohe Lebensalter von durchschnittlich 39,5 Jahren bei Abschluss der Habilitation, die lange Dauer und die zu späte Gewährung einer vollen Verantwortung für Forschung und Lehre. Das hohe Alter der Habilitanden ist jedoch keine Folge zu langer Habilitationsdauern, sondern beruht auf der 13-jährigen Schulzeit, bei den Männern zusätzlich auf dem Wehrdienst, dem Studienbeginn mit ca. 22 Jahren und der Promotion mit ca. 30 Jahren. Hinsichtlich der Selbständigkeit sieht die Juniorprofessur bereits unmittelbar nach der Promotion die Zuordnung zur Gruppe der Hochschullehrer vor. Die jungen Wissenschaftler müssen nun innerhalb des Zeitraums von sechs Jahren die Befähigung für eine Dauerprofessur erbringen. Ihnen wird jedoch aufgrund der fehlenden Einbindung in etablierte Forschungsstrukturen vermutlich weniger Zeit für die wissenschaftliche Arbeit verbleiben als dem Habilitanden. Während die Hochschule einem habilitierten Privatdozenten einen sichtbaren Qualifikationsnachweis erteilt, steht der Juniorprofessor, der nach sechs Jahren möglicherweise keinen Ruf erhalten könnte, ohne jegliche vergleichbare Beurteilung oder mögliche Ausweisung gegenüber den Patienten oder anderen Hochschulen da. Das BMBF beabsichtigt mit dem neuen Konzept auch die Chancen für Frauen in der Universitätslaufbahn zu erhöhen. Der Qualifizierungszeitraum von sechs Jahren würde jedoch von Frauen zwischen dem 28. und 35. Lebensjahr verlangen, sich für oder gegen Kinder zu entscheiden, und erhöht damit mit Sicherheit den zeitlichen Druck. Eine repräsentative Befragung des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung von 600 in Bayern Habilitierten der Jahre 1993 bis 1998, von 400 Nachwuchswissenschaftlern im Prozess der Habilitation sowie von 61 Fakultäten zeigt, dass sich 59 Prozent der Habilitierten und 55 Prozent der Habilitanden für eine Beibehaltung der Habilitation, verbunden jedoch mit Reformen aussprechen. Auch eine Umfrage der VHZMK bei Hochschullehrern ergab ein eindeutiges Votum für die Beibehaltung der Habilitation, wobei fast 50% der Befragten eine kumulative Habilitation befürworten. In der Zahnmedizin bestehen ähnlich wie in der gesamten Medizin hinsichtlich der Einführung der Juniorprofessur ernsthafte Zweifel, ob ein Bewerber aufgrund einer qualifizierten Promotion, die sich zumeist mit einer speziellen Fragestellung des Fachgebietes befasst hat, die geforderte "selbständige Vertretung des Faches in Forschung und Lehre" zu leisten imstande ist. Im Bereich der Krankenversorgung ist in der Zahnmedizin mit ihrer hohen CNW-Belastung die Lehre ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit. Diese muss zum erheblichen Teil in den für die Zahnmedizin typischen patientengebundenen Behandlungskursen geleistet werden. Dies selbständig leisten zu können ist ein Juniorprofessor auch aufgrund seiner mangelnden Behandlungserfahrung und -kompetenz noch nicht in der Lage, wenn er gerade erst eine, wenn auch qualifizierte Promotion erstellt hat.