SonstigesSeiten: 951, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Beispiel 3 Ein verheirateter Zahnarzt zahlt keine Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsbeiträge, sondern lediglich Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 500 DM. Der für das steuerbegünstigte Lebensversicherungssparen verbleibende Betrag errechnet sich dann für ihn wie folgt:
Schlagwörter: Steuerrecht, verheiratet, Versicherungsbeiträge