SonstigesSeiten: 1229, Sprache: DeutschSchall, S.Wie Sie ja wissen, hat man bei der Erstellung der Privatliquidation auf zahnärztlichem Gebiet durchaus die Möglichkeit, sich in gewissen Bereichen auch der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 88) zu bedienen. Es werden zwar in letzter Zeit Stimmen von seiten der Privatversicherungen laut, die sich wünschen, daß der Gesetzgeber dies noch mehr einschränken soll, aber bis dahin wird noch einige Zeit vergehen.
Schlagwörter: Abrechnung, Chirurgische Leistungen