SonstigesSeiten: 1413, Sprache: DeutschSchall, S.Erhält der Privatpatient Zahnersatz, so erstellt man einen Heil- und Kostenplan. In vielen Praxen ist es üblich, dem Patienten das Original auszuhändigen und die Kopie in der Kartei zu behalten. Für das Aufstellen des Planes setzt man die Geh.Nr. 003 an. Wenn der Plan nur für den Zahnarzt und sein Team erstellt wird, um die Arbeit zu erleichtern, dann kann ebenfalls die Geb.-Nr. 003 in Rechnung gestellt werden. Diese Leistung ist nicht an das Aushändigen an den Patienten gebunden. Ein vorgeschriebenes Formblatt gibt es nicht, d. h., auch praxiseigene Behandlungsschematas mit Kurznotizen und den Gebührennummern stellen einen Heil- und Kostenplan dar. Sollte für die Planung eine Modellauswertung vorgenommen werden, so berechnet man zusätzlich die Geb.-Nr. 005 oder 006.
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