SonstigesSeiten: 1415, Sprache: DeutschTiemann, S.Die Zahl der niedergelassenen, aber auch der angestellten Zahnärzte nimmt fortlaufend zu. Damit wird für jeden bisher tätigen Zahnarzt bei stetigem Wachsen des Konkurrenzdruckes der Markt kleiner und enger. Deshalb ist verstärkt zu beobachten, daß in Verträgen gleich welcher Art, die zwischen Zahnärzten geschlossen werden, immer wieder Konkurrenzschutzklauseln bzw. Wettbewerbsverbote vereinbart werden. Im Hinblick auf den Abschluß solcher Konkurrenzschutzklauseln herrscht jedoch nicht absolute Vertragsfreiheit, vielmehr gilt es, gesetzliche Bestimmungen, aber auch Grundsätze der Rechtsprechung zu beachten, damit die vereinbarten Wettbewerbsklauseln rechtswirksam sind.
Schlagwörter: Rechtsfragen, Konkurrenzschutz, Wettbewerbsverbote