Seiten: 457-458, Sprache: DeutschCzerny, CarstenWie bereits im letzten Heft erwähnt, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, auf Änderungen zu Adhäsivbrücken geeinigt. Allgemein ist diese Art der Versorgung auch als Klebebrücke bzw. als "Marylandbrücke" bekannt. Vorteile sind ein Minimum an Substanzverlust, Minimierung des Risikos der Pulpenverletzung für die Ankerzähne und ein Offenhalten von zukünftigen Versorgungen derselben Lücke, etwa durch ein Implantat. Auch als Dauerprovisorium sind solche Brücken gut geeignet. Vertragzahnärztlich gilt im Allgemeinen, dass nur kurze Spannen bis maximal zwei fehlende Schneidezähne so überbrückt werden sollten. Eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen zu der Art der Befestigung hat gezeigt, dass eine Befestigung nur an einem Pfeiler das Mittel der Wahl ist und sehr gute Langzeitergebnisse zeigt. Auch die Befestigungsmaterialien bzw. -techniken erfuhren einige Innovationen, so dass die bisherigen Stellungnahmen, dass nicht-metallische Adhäsivbrücken nicht festzuschussfähig waren, überarbeitet bzw. revidiert werden mussten. Im Weiteren wird die Betrachtung zu dieser Versorgungsform vervollständigt.