Seiten: 41-42, Sprache: DeutschLennartz, Michael / Haak, AnnoDer Patient, der unentschuldigt nicht zu einem vereinbarten Termin (z. B. PZR, ZE-Versorgung) erscheint oder so kurzfristig absagt, dass der Termin nicht mehr an einen anderen Patienten vergeben werden kann, ist in jeder Praxis ein bekanntes Ärgernis. Insbesondere in Bestellpraxen entsteht dann nicht selten ein erheblicher Verlust. Denn dem betroffenen Zahnarzt geht nicht nur die eingeplante Vergütung verloren, die Regiekosten der Praxis laufen in der Zeit weiter. Je nach der Organisation der Praxis müssen insbesondere Mitarbeiter dann für Tatenlosigkeit bezahlt werden.