Seiten: 409-410, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoWenn man auf dem Weg zur oder von der Arbeit aus privaten Gründen aus dem Auto aussteigt, verliert man vorübergehend den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Urteil vom 7.5.2019 - Az: B 2 U 31/17 R). Es wies damit eine Arbeitnehmerin ab, die auf dem Heimweg einen privaten Brief in einen Briefkasten einwerfen wollte. Das BSG betonte aber, dass geringe Unterbrechungen "quasi im Vorbeigehen" weiterhin versichert blieben.