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Voll und gern im Job oder gestresst und ausgebrannt?
Immer mehr Menschen leiden unter Burnout, sind dauerhaft körperlich und psychisch erschöpft. Auslöser sind Stress und Überforderung im Job und/oder im privaten Umfeld. Doch es gibt auch andere Ursachen und die sind meist so individuell wie die Betroffenen selbst. Doch wir sind nicht Opfer unserer Umstände! Beherzigen Sie ein paar Tipps und verabschieden Sie sich von Aktivismus, Perfektionismus und von toxischen Typen. Entdecken Sie Ihr "feu sacré" und werden Sie zum 5. Mitarbeiter, denn nur jeder 5. Mitarbeiter kann an seinem Arbeitsplatz etwas tun, was seinen individuellen Stärken entspricht.
Die Schlusspolitur einer Prophylaxebehandlung dient der vollständigen Plaque-Entfernung, dem Biofilmmanagement, der Entfernung von Verfärbungen und der Glättung der Zahnoberflächen nach der Instrumentation mit Scalern. Beispielsweise mithilfe einer feinkörnigen fluoridierten Polierpaste und rotierend polierenden Geräten bildet die Oberflächenpolitur neben der häuslichen Mundhygiene einen wichtigen Baustein für ein erfolgreiches Biofilmmanagement und eine davon abhängige Mundgesundheit4. Daher sollte die vollkommene Entfernung des Biofilms meiner Meinung nach fixer Bestandteil jeder Prophylaxebehandlung sein. Besonders wichtig sind dabei Geräte, die sich auch an Bereiche des Mundraums adaptieren lassen, welche für den Patienten selbst schwer zugänglich sind. Darüber hinaus sollten sie effizient sein, gleichzeitig möglichst angenehm vom Patienten empfunden werden und auch den hohen Anforderungen einer Dentalhygienikerin gerecht werden. So kann die Politur vom Patienten als "Wellness" nach einer - nicht immer schmerzfreien - Behandlung wahrgenommen werden, und das saubere glatte Gefühl der Zahnoberfläche motiviert Patienten zur Durchführung der selbstständigen Mundhygiene zuhause.
Zahnarzt-Websites sind ein bedeutendes Werkzeug und ein wichtiges Marketinginstrument in der Patientenkommunikation - und heutzutage oftmals die erste Anlaufstelle für Patienten, die sich über eine Praxis informieren möchten. Neben den Basics wie Sprechzeiten, Anfahrtsbeschreibungen und einem Überblick über das zahnmedizinische Leistungsspektrum der Praxis lassen sich auch laienverständliche Informationen zu Krankheitsbildern oder Therapiemöglichkeiten integrieren. Und neue Patienten bekommen anhand der dargestellten Informationen, Fotos oder auch einer Videorundführung direkt einen Eindruck von der Praxis und dem dahinterstehenden Team.
Bereits im Dezember 2017 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie nach § 22a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Seit dem 01.07.2018 haben demnach Menschen, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe beziehen, Anspruch auf zusätzliche zahnmedizinische präventive Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.
Vor 40 Jahren begann ein damals wie heute einzigartiger Zusammenschluss von Zahnärztekammern aus zunächst drei und dann vier Bundesländern mit dem gemeinsamen Ziel, qualifizierte Mitarbeiterinnen fortzubilden. Es entstand das heutige "Norddeutsche Fortbildungsinstitut für zahnmedizinische Assistenzberufe" - das NFI.
Bericht über das 15. BDDH-Symposium am 18. Mai 2019 in Münster
Stahlender Sonnenschein begrüßte uns an diesem Fortbildungstag im Mövenpick Hotel in Münster. Der aktuelle DH-Kurs der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe war - wie jedes Jahr - vom Berufsverband Deutscher Dentalhygienikerinnen eingeladen worden, am Symposium teilzunehmen. Wir genossen morgens erst einmal das gute Frühstück, bevor wir mit Vorfreude und großer Erwartung in den Vortragssaal gingen.
Wenn man auf dem Weg zur oder von der Arbeit aus privaten Gründen aus dem Auto aussteigt, verliert man vorübergehend den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Urteil vom 7.5.2019 - Az: B 2 U 31/17 R). Es wies damit eine Arbeitnehmerin ab, die auf dem Heimweg einen privaten Brief in einen Briefkasten einwerfen wollte. Das BSG betonte aber, dass geringe Unterbrechungen "quasi im Vorbeigehen" weiterhin versichert blieben.