Facts zum SammelnSeiten: 25, Sprache: DeutschDobbertin, MaximilianNach der Approbation zum Zahnmediziner forder t der Gesetzgeber eine stetige Weiterbildung. Dies dient zum einen dem Auffrischen der Kenntnisse und garantiert zum anderen die Wissenshöhe auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Es müssen mindestens 125 Punkte innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums erbracht werden . Die Kontrolle dessen obliegt den zuständigen Landeszahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Die rechtliche Grundlage 1 für die Verpflichtung zur Weiterbildung ist durch das fünfte Sozialgesetzbuch § 95d SGB V gegeben.
Schlagwörter: Fortbildung, Weiterbildung, Fortbildungsnachweis, Approbation