Parodontologie, 3/2021
Seiten: 267-281, Sprache: DeutschEßer, Wolfgang / Nobmann, Christian / Eickholz, PeterEin langer Weg!Parodontitis ist neben Karies die epidemiologisch und versorgungsbezogen häufigste Erkrankung in der Zahnmedizin. Wird sie rechtzeitig erkannt, kann sie gut behandelt werden. Die Richtlinie, die bisher die systematische Therapie von Parodontopathien in der gesetzlichen Krankenver-sicherung geregelt hat, wies zahlreiche Inkonsistenzen und logische Brüche auf. Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beantragte deshalb 2013, unterstützt von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), diese Regelungen auf wissenschaftliche Aktualität hin zu überprüfen. Nach Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und langen mühsamen Verhandlungen im G-BA ist Ende 2020 eine neue Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) beschlossen worden, die die gültige Klassifikation der Parodontalerkrankungen (2018) berücksichtigt und es erlaubt, die aktuelle (2020) evidenzbasierte klinische Leitlinie der European Federation of Periodontology (EFP) und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) im Rahmen der Vorgaben einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung umzusetzen.
Manuskripteingang: 25.03.2021, Annahme: 01.06.2021
Schlagwörter: PAR-Richtlinie, systematische Parodontitistherapie, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), strukturierte Nachsorge, Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
QZ - Quintessenz Zahntechnik, 3/2018
BlickpunktSeiten: 407-414, Sprache: DeutschEßer, WolfgangEine Analyse der Kassenzahnärztlichen BundesvereinigungParodontologie, 2/2017
Seiten: 179-183, Sprache: DeutschEßer, WolfgangParodontologie, 1/2017
Seiten: 19-24, Sprache: DeutschEßer, WolfgangBehandlungsrichtlinien in der ParodontologieDas ärztliche Gespräch, Reevaluationsbefunde sowie die unterstützende Parodontitistherapie sind kein Bestandteil der aktuellen Behandlungsrichtlinien zur systematischen Therapie von Parodontopathien. Ob und wie zusätzliche Elemente zu den vertragsärztlichen Leistungen aufgenommen werden, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er fungiert als untergesetzlicher Normgeber. Die Patientenvertretung im G-BA hat einen Antrag auf Bewertung der systematischen Behandlung von Parodontopathien gestellt. Die KZBV hat dazu ein neues Versorgungskonzept entwickelt. Dabei ist die UPT wesentlicher Baustein einer modernen PAR-Versorgungsstrecke. Kann UPT so gestaltet werden, dass es zu keinem Complianceabriss kommt? Der G-BA hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, existierende und zusätzliche Elemente (z. B. UPT) der systematischen Therapie von Parodontopathien einer Nutzenbewertung zu unterziehen. Kommt das IQWiG zum Ergebnis, dass zu Leistungen der Parodontitistherapie, die noch nicht Bestandteil des bestehenden Leistungskataloges sind, entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse über ihren Nutzen vorliegen, und ist eine positive Bewertung nicht aus anderen Gründen (z. B. fehlende Wirtschaftlichkeit) ausgeschlossen, so hat der G-BA diese Leistungen in die Versorgung zu überführen. Aufgrund der klar geregelten Ansprüche der Versicherten hieße dies, dass alle Leistungen der PAR-Behandlung in Form einer Sachleistung dem Versicherten direkt zur Verfügung gestellt werden müssten. Ausblick: Wir stehen im Bereich der Neuausrichtung der Parodontitistherapie erst am Anfang eines Prozesses, der sich über Jahre hinziehen wird und einen zentralen Arbeitsschwerpunkt der KZBV bildet.
Schlagwörter: systematische Behandlung von Parodontopathien, unterstützende Parodontitistherapie (UPT), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Senioren-Zahnmedizin, 3/2016
Seiten: 133-135, Sprache: DeutschEßer, WolfgangDie Umsetzung des gesetzlichen Auftrags im Gemeinsamen Bundesausschuss hat begonnenUnsere Gesellschaft sieht sich im Hinblick auf die Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Mit steigender Lebenserwartung erhöht sich auch die Anzahl der Menschen, die im Alter pflegebedürftig sind. Gleichzeitig ist mit einem vermehrten Auftreten von Multimorbidität, Mobilitätseinschränkungen und Demenz zu rechnen. Aufgrund der demografischen Entwicklung verlagert sich das Auftreten von Zahnkrankheiten ins hohe Alter und dabei hauptsächlich auf Menschen mit Pflegebedarf. Durch diese Veränderungen stellen sich neue Herausforderungen für die zahnmedizinische Versorgung pflegebedürftiger Menschen sowie für zahnärztliche Therapie- und Versorgungskonzepte. Die Ergebnisse der unlängst veröffentlichten Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) belegen eindrucksvoll, dass sich die Mundgesundheit der deutschen Bevölkerung, über viele Altersgruppen und sozialen Schichten hinweg, in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert hat. Dies ist nicht zuletzt ein starker Beweis für den Erfolg von Vorsorgemaßnahmen, die von der engagierten Zahnärzteschaft über Jahre hinweg vorangetrieben wurde. Die DMS V und weitere Studien weisen jedoch auch auf Defizite hin: Von der gut funktionierenden Prävention profitieren insbesondere Menschen mit Pflegebedarf oder in sozial schwierigen Lebenslagen nicht im gleichen Maße wie andere Teile der Bevölkerung. So ist die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen deutlich schlechter, als die des Bevölkerungsdurchschnitts. Pflegebedürftige Patienten und Menschen mit Behinderung gehören zur Hochrisikogruppe für Karies- und Parodontalerkrankungen, denn sie können häufig keine eigenverantwortliche Mundhygiene durchführen, haben Schwierigkeiten eine Praxis aufzusuchen oder sind bei der Behandlung nicht kooperationsfähig.
Diesen Versorgungsbedarf hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Alterszahn- Medizin (DGAZ), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und dem Berufsverbandes Deutscher Oralchirurgen (BDO) deutlich gemacht und das Konzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter" (AuB-Konzept) entwickelt, welches in dieser Zeitschrift bereits ausführlich vorgestellt wurde. Der KZBV-Vorstand hat sich nachhaltig für die Umsetzung wichtiger Teile dieses Konzeptes eingesetzt und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Implementierung in vielen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern deutlich gemacht. Dieser Einsatz der KZBV war erfolgreich, denn der Gesetzgeber hat zuletzt 2015 mit dem neuen § 22a SGB V wiederholt wichtige Teile dieses AuB-Konzeptes aufgegriffen.
Senioren-Zahnmedizin, 3/2015
Seiten: 163-164, Sprache: DeutschEßer, WolfgangPflegebedürftige und Menschen mit Behinderung konnten bislang an der grundsätzlich positiven Entwicklung der Mundgesundheit in Deutschland nur unzureichend partizipieren. Denn selbstständige Mundhygiene ist ihnen aufgrund ihres Handicaps oftmals nicht oder nur eingeschränkt möglich. Diesem Versorgungsbedarf trugen die Regelungen im SGB V bisher nicht Rechnung. Dies haben wir im Konzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter", dass die KZBV gemeinsam mit der DGAZ, der BZÄK und dem BDO entwickelt hat, deutlich gemacht. Unser Konzept diente seither als Blaupause und Argumentationshilfe für die Entwicklung von Leistungspositionen in diesem Bereich. Gemeinsam mit Betroffenenverbänden haben wir in der Vergangenheit vehement für unser Konzept geworben. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz und dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz wurden 2012 erste Schritte umgesetzt. In diesem Jahr ist es uns gelungen, auch das Präventionsmanagement als zentralen Baustein des Konzepts erfolgreich in das Gesetzgebungsverfahren zum Versorgungsstärkungsgesetz einzubringen.
Senioren-Zahnmedizin, 3/2014
Seiten: 155-156, Sprache: DeutschEßer, WolfgangPflegebedürftige und Menschen mit Behinderung konnten bislang an der positiven Entwicklung der Mundgesundheit in Deutschland nicht teilhaben. Selbständige Mundhygiene ist ihnen aufgrund ihres Handicaps oftmals nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Zudem ist im Leistungskatalog der GKV der besondere zahnmedizinische Behandlungsbedarf dieser Patienten bisher nicht abgebildet. Dies haben wir in unserem gemeinsamen Konzept von KZBV, DGAZ, BZÄK und BDO "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter" deutlich gemacht. Unser Konzept dient seither als Blaupause und Argumentationshilfe für die Entwicklung von Leistungspositionen in diesem Bereich. Der Anspruch auf diese besonderen Leistungen muss gesetzlich verankert werden. Erst wenn das Konzept im Gesetz steht, lässt es sich in der gemeinsamen Selbstverwaltung umsetzen. Aber Gesetzgebung ist ein langwieriger Prozess. Gemeinsam mit Betroffenenverbänden haben wir bei politischen Entscheidungsträgern vehement für unser Konzept geworben. In der vergangenen Wahlperiode haben die Regierungsfraktionen letztlich den dringenden Handlungsbedarf mit entsprechenden Regelungen zur aufsuchenden Versorgung im Versorgungsstrukturgesetz und im Pflege-Neuausrichtungsgesetz anerkannt. So wurden Anreize für die aufsuchende Versorgung geschaffen (§87 Abs. 2i und 2j SGB V).
Senioren-Zahnmedizin, 1/2013
Seiten: 15-21, Sprache: DeutschEßer, WolfgangVon dem Soziologen und Ökonomen Max Weber stammt der vielzitierte Satz, die Politik sei "ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich". Ausdauer, Augenmaß und Leidenschaft zugleich beschreibt er als Eigenschaften, um den eigenen Positionen zum Durchbruch zu verhelfen. Max Webers "Bohren harter Bretter" ist sicherlich ein geeignetes Bild, um die Voraussetzungen politischer Veränderungen zu beschreiben. Gemeinsam haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer mit der Deutschen Gesellschaft für Alters-Zahnmedizin (DGAZ) und der AG Behindertenbehandlung im Bundesverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) im Juni unter dem Titel "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter" Vorschläge für eine bessere vertragszahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen vorgelegt.