Seiten: 495, Sprache: DeutschFath, SusanneSeiten: 499-503, Sprache: DeutschScheidgen, MoritzWarum ist sie wichtig und was umfasst sie? Teil 2Die Parodontitis stellt eine multifaktoriell verursachte, Biofilm-assoziierte, degenerative Erkrankung des Zahnhalteapparates dar und zeichnet sich - im Falle einer ausbleibenden Therapie - durch einen progressiven Attachmentverlust aus. Der bakterielle Biofilm fungiert dabei als Hauptfaktor für die Etablierung einer plaqueinduzierten Gingivitis sowie - bei Vorliegen einer entsprechenden genetischen Empfänglichkeit seitens des Patienten - für die Ausbildung einer Parodontitis.
Seiten: 505-509, Sprache: DeutschBörchers, KirstinAktuelle Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA macht Qualität über die Sektorengrenzen hinweg vergleichbarDer qualitätsorientierte Umbau des deutschen Gesundheitssystems und die Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen fordern ein professionelles zahnärztliches Praxismanagement, Mitarbeiterentwicklung sowie patientenorientierte und sichere Abläufe. Die zunehmende interdisziplinäre und sektorenübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung von ambulanten und stationären Einrichtungen setzt bei allen Beteiligten ein gemeinsames Verständnis von Qualitäts- und Risikomanagement voraus. Genau hier setzt die aktuelle Qualitätsmanagement- Richtlinie des G-BA an.
Seiten: 511-513, Sprache: DeutschGreiwe, MilaEin gepflegtes Erscheinungsbild und ein Mindestmaß an persönlicher Hygiene werden für alle Mitarbeiter in der Zahnarztpraxis als selbstverständlich vorausgesetzt. Getreu dem Motto "es ist nicht alles Gold was glänzt", ist eine regelmäßige Selbstreflexion und auch ein offenes Gespräch im Team nicht zu unterschätzen. Grundsätzlich sollten sich alle Mitarbeiter mit medizinischem Patientenkontakt mit dem "Hygieneleitfaden" des DAHZ (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin) ergänzt durch die neuesten Wissenschaftserkenntnisse auseinandersetzen.
Seiten: 515-518, Sprache: DeutschMader, AndreaDie Organisation des Hygienemanagements in der ZahnarztpraxisDie Anlässe können vielfältig sein: Sie haben die Ankündigung für eine behördliche Überwachung des Hygienemanagements in Ihrer Praxis erhalten. Sie haben eine neue Hautschutzcreme in die Produktpalette der Praxis aufgenommen. Sie haben im Rahmen des Fehlermanagements festgestellt, dass die Hygienemaßnahmen in Ihrer Praxis nicht greifen, weil beispielsweise der Arbeitsplatz nicht korrekt vorbereitet war. Oder es hat eine neue Auszubildende in der Praxis angefangen, die außerhalb des regulären Intervalls geschult werden muss. In jedem dieser Fälle müssen Sie das Hygienemanagement in der Praxis auf den Prüfstand stellen und ggf. anpassen.
Seiten: 519-523, Sprache: DeutschDavid, SybilleWerden Marketingmaßnahmen für die Zahnarztpraxis geplant, denken die meisten an Klassiker wie z. B. Apps, Info-Filme, Hochglanzborschüren, Präsenz in Bewertungsportalen, PR in der Publikumspresse u. Ä. Derlei Maßnahmen sind sinnvoll und gehören zu einem zeitgemäßen Praxismarketing dazu. Sie werden jedoch wirkungslos verpuffen, wenn die Praxiskultur und wichtige Patientenprozesse nicht systematisiert und nach Praxismöglichkeiten und Patientenbedürfnissen ausgerichtet sind. Die Grundlage erfolgreicher Marketingkonzepte liegt also in der Praxis selbst.
Seiten: 525-528, Sprache: DeutschGraack, SusanneImmer wieder verkünden Pressemitteilungen mangelhafte Hygienemaßnahmen in Praxen und Krankenhäusern. Schätzungen zufolge infizieren sich jährlich circa 900.000 Patienten durch ärztliche Behandlungen. Beispielhafte, konsequent praktizierte Hygiene ist ein wichtiger Baustein im Qualitätsmanagement und findet im Bereich der Forensik eine immer größere Bedeutung. Entsprechende Maßnahmen dienen zum Schutz von Patienten und Praxisteam. Welche Möglichkeiten bestehen, dem Patienten konsequent betriebene Hygienemaßnahmen zu veranschaulichen?
Seiten: 529-532, Sprache: DeutschCramer-Scharnagl, DoortjeKennen Sie auch diese lästigen Vertreter- und Werbetelefonate? Die Anrufer melden sich oft nur mit einem Nachnamen und bitten freundlich darum, zum Doktor durchgestellt zu werden. Auf die Nachfrage, worum es denn gehe, verweisen sie auf Privatangelegenheiten oder weichen anders aus. Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass jemand behauptete, der Ehemann der (in Wirklichkeit unverheirateten!) Zahnärztin zu sein.
Seiten: 533-535, Sprache: DeutschHäseli, StefanErfolgreiche Kommunikation in der ZahnarztpraxisApproximal oder zervikal - das ist hier nicht die Frage. Begriffe der Fachsprache und ihre Verwendung haben in der Zahnarztpraxis eine eindeutige Funktion. Sie definieren zahnmedizinische Sachverhalte. Doch ein großer Teil der Kommunikation zwischen Praxismitarbeitern, Zahnärzten und Patienten findet in der Alltagssprache statt. Genauso wie Gespräche unter Bekannten oder Smalltalk. Dabei lässt sich der gängige Begriff Alltagskommunikation kaum eindeutig definieren. Denn diese Alltags- oder Umgangssprache wird von vielen Faktoren geprägt. Sie ist lebendig, vielfältig und bunt.
Seiten: 537-538, Sprache: DeutschNemec, SabineSeiten: 539-540, Sprache: DeutschCzerny, CarstenSo oder so ähnlich haben die meisten Rezeptionsmitarbeiter bzw. -innen sicher schon mal über das Telefon die Mitteilung erhalten, dass sich die Marylandbrücke, oder auch Adhäsivbrücke genannt, eines Patienten "verabschiedet" hat. Meist ist dies kein Problem: Brücke versäubern, Klebeflächen reinigen und ggf. konditionieren; Kofferdam vielleicht noch übergestülpt und dann wieder hinein in den Mund. Technisch ist die Wiederbefestigung in den meisten Fällen keine Schwierigkeit. Die eigentliche Schwierigkeit entsteht in aller Regel bei der Bebzw. Abrechnung. Hier lohnt sich der genauere Blick auf die Gebührenziffern.
Seiten: 541-543, Sprache: DeutschIn Jena erstellt der syrische Zahnarzt Wassim Mukdessi das erste dentale Wörterbuch in arabisch und deutsch. Im Interview erzählen er und Praxisinhaber Dr. Joachim Hoffmann, wie das funktioniert.
Seiten: 553-554, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoIm Rahmen eines Eilverfahrens hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 23. März 2016, Az. OVG 4 S 49.15) darüber zu entscheiden, ob und inwieweit der Anspruch einer Mutter, die zum Stillen erforderliche Zeit gewährt zu bekommen, auf einen bestimmten Zeitraum nach der Geburt beschränkt ist. Das Oberverwaltungsgericht gab dem Antrag der Mutter statt und schloss sich damit der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urt. v. 03.11.1989, Az.: 5 Sa 106/88) an, das ebenfalls eine Obergrenze für die Stillperiode ablehnte.