PraxismanagementPages 1721, Language: GermanDornbusch, H.-L.Ein vor Beginn der erstmaligen Nutzung der eigenen Wohnung gezahltes Damnum ist in voller Höhe als Sonderausgabe abzugsfähig. Wird das Damnum nach den Vereinbarungen bereits vor Auszahlung des Darlehens entrichtet, wird dieser Zahlungszeitpunkt aber nur dann steuerlich anerkannt, wenn er wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies wird regelmäßig unterstellt, wenn das Damnum innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Darlehensauszahlung zu entrichten ist (BMF-Schreiben vom 31.12.1994, Tz. 92).
Keywords: Steuerrecht, Wohneigentumsförderung